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Vergütung im Bereitschaftsdienst: Vertreter, Kooperationsarzt, Vertragsarzt

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Drei Ärzte sitzen in derselben Nacht in derselben Bereitschaftspraxis, und jeder bekommt sein Geld auf einem anderen Weg: die eine vom Kollegen, den sie vertritt, der zweite von der KV nach Stunden, der dritte über seine eigene Praxisabrechnung. Dieser Artikel erklärt die drei Wege, rechnet Beispiele durch und sagt, wann die KV überweist. Die Zahlen stammen aus Baden-Württemberg; wo Ihre KV anders verfährt, steht es dabei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertreter: Sie arbeiten unter der Arztnummer des eingeteilten Kollegen. Die KV zahlt ihm, er zahlt Ihnen, was Sie vereinbart haben. Privatpatienten rechnen Sie in der Regel selbst ab.
  • Kooperationsarzt: Vertrag mit der KV, Stundensatz (in Baden-Württemberg 50 € brutto) plus Bonus aus dem Kassenumsatz. Die KV behält dort vorsorglich Sozialabgaben ein.
  • Vertragsarzt im eigenen Dienst: Sie rechnen die EBM-Ziffern über Ihre Praxis oder die Bereitschaftspraxis ab. Bleibt der Umsatz unter einem Mindestbetrag, stockt die KV auf. Dafür zahlen alle Vertragsärzte eine Umlage.
  • Wann das Geld kommt: Kooperationsärzte in Baden-Württemberg am 15. des Folgemonats, Vertragsärzte mit den Abschlägen am 25. und der Restzahlung nach dem Quartal. Andere KVen haben andere Termine.
  • Privatpatienten rechnet in allen drei Rollen der behandelnde Arzt selbst nach GOÄ ab.
Inhalt
  1. Drei Rollen, drei Geldwege
  2. Als Vertreter eines Vertragsarztes
  3. Als Kooperationsarzt oder Poolarzt
  4. Als Vertragsarzt im eigenen Dienst
  5. Wann die KV zahlt
  6. Privatpatienten, Unfallversicherung, Leichenschau
  7. Quellen

Drei Rollen, drei Geldwege

Die KV muss die Versorgung außerhalb der Sprechzeiten sicherstellen (§ 75 Abs. 1b SGB V [1]). Dafür teilt sie ihre Vertragsärzte zum Dienst ein und lässt daneben freiwillige Kooperationsärzte zu. Wer eingeteilt ist, kann sich außerdem persönlich vertreten lassen. Daraus ergeben sich drei Rollen mit unterschiedlichen Geldflüssen:

VertreterKooperationsarztVertragsarzt im eigenen Dienst
Vertrag mitdem eingeteilten Arztder KVniemandem extra (Dienstpflicht aus der Zulassung)
Kassenpatienten laufen überdie Arztnummer des eingeteilten Arztesdie Bereitschaftspraxis, mit eigener Arztnummerdie eigene Praxis oder die Bereitschaftspraxis
Geld kommt vondem eingeteilten Arztder KV (Stundensatz, Bonus)der KV (EBM-Honorar, ggf. Förderung)
Privatpatientenin der Regel selbstselbstselbst
Umlage für den Dienstneinneinja

So ist es in Baden-Württemberg geregelt [2] [3]. Wer die drei Rollen genauer kennenlernen will, liest zuerst Bereitschaftsdienst, Kooperationsarzt, Vertretung. Hier geht es nur ums Geld.

Als Vertreter eines Vertragsarztes

Beispiel: Dr. A. ist in Weiterbildung und übernimmt den Samstagsdienst von Hausarzt Dr. B., der verreist. Beide unterschreiben vorher einen kurzen Vertretervertrag.

Wer rechnet ab

Die Kassenpatienten des Dienstes rechnet Dr. A. unter der Arztnummer (LANR) von Dr. B. ab. Die KV setzt das Honorar gegenüber Dr. B. fest und überweist es ihm mit seiner normalen Praxisabrechnung. Dr. B. bleibt gegenüber der KV für den Dienst verantwortlich [2]. Das ist in Baden-Württemberg so; in Hessen bekommt jeder Dienstarzt eine eigene Betriebsstättennummer für den Bereitschaftsdienst und reicht die Abrechnung selbst ein [4]. Fragen Sie vor dem ersten Dienst Ihre KV.

Wie der Vertreter bezahlt wird

Das steht allein im Vertretervertrag. Die KVBW stellt dafür ein Muster bereit, in dem die Vergütung bewusst offen bleibt und für jeden übernommenen Dienst ein eigener Vertrag geschlossen wird [5]. Drei Modelle bieten sich an:

  • Feste Pauschale je Dienst oder je Stunde. Einfach, planbar, unabhängig davon, wie viele Patienten kommen.
  • Anteil an den Einnahmen des Dienstes. Der Vertreter bekommt einen Prozentsatz des Kassenhonorars, das die KV für den Dienst festsetzt. Nachteil: Das Honorar steht erst nach der Quartalsabrechnung fest, also Monate später.
  • Mischform: Grundbetrag plus Anteil.

Belastbare Durchschnittswerte für Vertreterhonorare veröffentlicht keine KV. Ein Anhaltspunkt ist, was die KV selbst zahlt: In Baden-Württemberg bekommen Kooperationsärzte 50 € brutto je Stunde [3], und Vertragsärzte im Sitzdienst erhalten mindestens 50 € je Stunde, notfalls durch Förderung aufgestockt [2]. Halten Sie auch fest, wann die Zahlung fällig ist, sonst wartet der Vertreter auf die Quartalsabrechnung.

Steuer und Sozialversicherung

  • Umsatzsteuer: keine. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die entgeltliche Übernahme eines Notfalldienstes als Vertreter eine steuerfreie Heilbehandlung ist (Urteil vom 14.05.2025, XI R 24/23 [6]).
  • Einkommensteuer: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, siehe Steuer für Ärzte im Nebenerwerb.
  • Sozialversicherung: Ob der Vertreter selbstständig ist, entscheiden die Gesamtumstände. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat bei einem Praxisvertreter mit 60 € Stundenhonorar die Selbstständigkeit bejaht, weil er nicht in die Praxis eingegliedert war und beide Seiten keine Beschäftigung wollten (Urteil vom 21.02.2017, L 11 R 2433/16 [7]). Einzelne Dienste mit eigenem Vertrag sprechen für Selbstständigkeit, ein Dauervertrag mit festem Dienstplan dagegen. Bei Zweifeln hilft die Statusfeststellung, siehe Sozialversicherung im Dienst.

Als Kooperationsarzt oder Poolarzt

Beispiel: Oberärztin Dr. C. hat eine Kooperationsvereinbarung mit der KVBW und trägt sich in BD-Online für einen Nachtdienst von 18 bis 8 Uhr ein, also 14 Stunden.

Stundensatz und Bonus (Baden-Württemberg)

  • 50 € brutto je Stunde laut Dienstplan, beschlossen von der Vertreterversammlung am 6. März 2024. Keine Zuschläge an Feiertagen, keine Fahrpauschale [3].
  • Bonus halbjährlich: 50 Prozent der Differenz zwischen dem EBM-Umsatz des Quartals und der Stundenvergütung des Quartals. Liegt der Umsatz nicht über der Stundenvergütung, gibt es keinen Bonus [3].
  • Alle Kassenleistungen trotzdem nach EBM erfassen, über die Bereitschaftspraxis mit eigener LANR. Ohne Kassenpatienten im Dienst legen Sie einen Pseudo-Fall an [3]. Welche Ziffern: Kassenpatienten abrechnen (EBM).
  • Strafzahlung: Wer einen Dienst ohne Ersatz nicht antritt, zahlt 1.000 € „pauschalen Aufwendungsersatz“, netto von der Vergütung abgezogen [3].
Rechenbeispiel Dr. C., ein QuartalBetrag
8 Nachtdienste à 14 Stunden × 50 €5.600,00 €
EBM-Umsatz der Dienste laut KV (angenommen)7.000,00 €
Bonus: 50 % × (7.000 € − 5.600 €)700,00 €
Brutto im Quartal6.300,00 €

Der EBM-Umsatz ist angenommen. Brutto heißt hier: vor Abzug der vorsorglich einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer.

Sozialversicherung seit dem Poolarzt-Urteil

Das Bundessozialgericht hat am 24.10.2023 einen Poolarzt im zahnärztlichen Notdienst als abhängig beschäftigt eingestuft (B 12 R 9/21 R [8]). Die KVBW zieht deshalb von der Stundenvergütung vorsorglich Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Lohnsteuer ab. Wer im Versorgungswerk ist, beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung; bis zum Bescheid wird abgezogen, danach fließt der Beitrag ans Versorgungswerk. Altersrentner zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber Kranken- und Pflegeversicherung [3]. Die neue Regel in § 95 Abs. 3a SGB V (seit 1. Januar 2026) gilt nur für Pflichtdienste von Vertragsärzten, nicht für Kooperationsärzte [9]. § 23c SGB IV befreit nur Notärzte im Rettungsdienst, nicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst [10]. Einzelheiten: Sozialversicherung im Dienst.

Andere KVen, andere Modelle

Nordrhein zahlt im Fahrdienst ein Zielhonorar je 12-Stunden-Dienst, Niedersachsen hat den Fahrdienst an die Johanniter vergeben. Wie Ihre KV Stundensatz, Bonus und Abgaben handhabt, steht in Ihrer Kooperationsvereinbarung. Lesen Sie sie vor dem ersten Dienst, insbesondere die Absätze zu Abzügen und zur Fälligkeit.

Als Vertragsarzt im eigenen Dienst

Beispiel: Hausarzt Dr. B. ist zum Sonntagsdienst von 8 bis 8 Uhr in der Bereitschaftspraxis eingeteilt, 24 Stunden.

Abrechnung

Dr. B. rechnet die Kassenpatienten nach EBM ab, im Sitzdienst über die Betriebsstättennummer der Bereitschaftspraxis, im Fahrdienst in der Regel über die eigene Praxis mit mobilem Kartenlesegerät. Ein Dienst darf nicht auf beide Wege verteilt werden, und nur wer in BD-Online eingeteilt ist, darf abrechnen [11]. Das Honorar erscheint in seiner normalen Quartalsabrechnung. Welche Ziffern es gibt, steht im Artikel Kassenpatienten abrechnen (EBM).

Förderung: die Untergrenze je Dienst (Baden-Württemberg)

Damit sich ein ruhiger Dienst nicht in Verlust verwandelt, garantiert die KVBW eingeteilten Vertragsärzten einen Mindestbetrag. Die Förderung ist die Differenz zwischen diesem Betrag und den Kasseneinnahmen des Dienstes nach Abzug der Strukturpauschale. Liegen die Einnahmen darüber, gibt es keine Förderung, aber auch keinen Abzug [2] [12].

DienstMindestbetrag
Sitzdienst, werktags während der Dienstzeiten50 € je Stunde
Sitz- und Fahrdienst, Wochenende und Feiertag50 € je Stunde
Fahrdienst, werktags 18 bis 8 Uhr300 € je vollständigem Dienst, mittwochs und freitags anteilig
24. und 31. Dezemberzusätzlich 500 € je 24-Stunden-Dienst, anteilig bei kürzeren Diensten
Selbstfahrerbereiche (eigenes Auto)Fahrpauschale 150 € je 14-Stunden-Werktagsdienst, 300 € je 24-Stunden-Wochenenddienst, umsatzunabhängig

Nach den Angaben der KVBW, Stand Oktober 2026 [2]. Kooperationsärzte erhalten weder Förderung noch Fahrpauschale. Ohne Kassenpatienten im Dienst muss ein Pseudo-Fall angelegt werden, sonst entfällt die Förderung.

Rechenbeispiel Dr. B., Sonntagsdienst 24 Stundenruhiger Dienstvoller Dienst
Mindestbetrag 24 × 50 €1.200,00 €1.200,00 €
Kasseneinnahmen nach Abzug der Strukturpauschale (angenommen)700,00 €1.900,00 €
Förderung durch die KV500,00 €0,00 €
Kassenhonorar für den Dienst1.200,00 €1.900,00 €

Die Einnahmen sind angenommen. Dazu kommen Privatpatienten, Unfallversicherung und Leichenschau, die Dr. B. selbst abrechnet.

Was die KV einbehält: Strukturpauschale und Umlage

  • Strukturpauschale: Die KVBW behält einen von der Vertreterversammlung beschlossenen Prozentsatz der Kasseneinnahmen aus dem Dienst ein; damit werden die Bereitschaftspraxen finanziert. Der Mindestbetrag der Förderung bleibt dem Arzt in jedem Fall [2].
  • Sicherstellungsumlage: Alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg zahlen sie, auch wenn sie befreit sind oder keinen Dienst machen. Sie besteht je zur Hälfte aus einer monatlichen Kopfpauschale und einem Prozentsatz des über die KV abgerechneten Honorars und wird bei der Abrechnung einbehalten. Die Höhe legt die Vertreterversammlung jährlich mit dem Haushalt fest; Kooperationsärzte sind ausgenommen [2]. Den aktuellen Satz erfragen Sie bei Ihrer KV oder lesen ihn im Honorarbescheid.

Für die Sozialversicherung gilt seit 1. Januar 2026: Pflichtdienste eines Vertragsarztes werden wie seine Praxistätigkeit behandelt, also in der Regel als selbstständig (§ 95 Abs. 3a SGB V [9]).

Wann die KV zahlt

Die KV zahlt nicht je Dienst, sondern in festen Rhythmen. Die Termine unterscheiden sich von KV zu KV; hier zwei Beispiele.

Baden-Württemberg

WerWasWann
KooperationsärzteStundenvergütung für die Dienste des Vormonatsam 15. des Folgemonats, Abrechnung per passwortgeschützter PDF [3]
KooperationsärzteBonusim Mai für das 3. und 4. Quartal des Vorjahres, im November für das 1. und 2. Quartal [3]
VertragsärzteAbschlagszahlungen auf das erwartete Honorar (Praxis und Dienst zusammen)monatlich am 25., bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag [13]
VertragsärzteRestzahlung für das Quartalnach Prüfung der Quartalsabrechnung mit dem Honorarbescheid; Termin bei der KVBW erfragen [13]
VertreterVergütunglaut Vertretervertrag; der eingeteilte Arzt erhält das Honorar mit seiner Quartalsabrechnung

Zum Vergleich: Bayern

Die KV Bayerns überweist Abschläge in der Regel am 10. des Monats und die Restzahlung für ein Quartal rund vier Monate nach Quartalsende, zum Beispiel Ende April für das vierte Quartal des Vorjahres. Abrechnungen, die nach dem 24. Tag des ersten Monats nach dem Quartal eingehen, verarbeitet sie nicht mehr garantiert rechtzeitig für die nächste Zahlung [14].

Rechnen Sie mit Verzögerung

Zwischen einem Dienst Anfang Januar und der Restzahlung im Mai können vier Monate liegen. Wer als Vertreter nach Umsatz bezahlt wird, bekommt sein Geld frühestens dann. Eine feste Pauschale mit kurzer Fälligkeit ist für den Vertreter die sicherere Wahl.

Privatpatienten, Unfallversicherung, Leichenschau

Unabhängig von der Rolle gilt: Was nicht über die Kasse läuft, rechnet der Arzt ab, der behandelt hat, und das Honorar gehört ihm. In Baden-Württemberg steht das ausdrücklich für Kooperationsärzte und Vertragsärzte [2] [3]; Vertreter sollten es im Vertretervertrag festhalten.

In der Bereitschaftspraxis der KVBW tragen Sie Privat- und BG-Patienten außerdem mit der Pseudoziffer 99909 auf einem Notfallschein ein. Damit wird der Sprechstundenbedarf pauschal verrechnet; auf Ihr Honorar hat das keinen Einfluss [11].

Quellen

  1. § 75 SGB V, Absatz 1b: Sicherstellung des Notdienstes (abgerufen am 18.10.2026)
  2. KV Baden-Württemberg: Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Dienstpflicht und Organisation (Förderung, Strukturpauschale, Fahrpauschale, Sicherstellungsumlage, Vertretung) (abgerufen am 18.10.2026)
  3. KV Baden-Württemberg: Kooperationsärzte (Stundensatz, Bonus, Auszahlung, Sozialversicherung) (abgerufen am 18.10.2026)
  4. KV Hessen: Abrechnungsletter ÄBD, Stand September 2026 (PDF) (abgerufen am 18.10.2026)
  5. KV Baden-Württemberg: Bereitschaftsdienst-Vertreter-Börse mit Mustervertrag „Persönlicher Vertreter“ (abgerufen am 18.10.2026)
  6. Bundesfinanzhof, Pressemitteilung 047/25 zum Urteil vom 14.05.2025, XI R 24/23 (abgerufen am 18.10.2026)
  7. ETL Rechtsanwälte: Praxisvertreter (Sozialversicherungspflicht), mit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017, L 11 R 2433/16 (abgerufen am 18.10.2026)
  8. Bundessozialgericht, Urteil vom 24.10.2023, B 12 R 9/21 R (Poolarzt im Notdienst) (abgerufen am 18.10.2026)
  9. § 95 SGB V, Absatz 3a (abgerufen am 18.10.2026)
  10. § 23c SGB IV, Absatz 2: Notärzte im Rettungsdienst (abgerufen am 18.10.2026)
  11. KV Baden-Württemberg: Bereitschaftsdienst-Abrechnung (wer über welche Betriebsstätte abrechnet, Pseudofall, Pseudoziffer 99909) (abgerufen am 18.10.2026)
  12. KV Baden-Württemberg: Statut zur Notfalldienstordnung, Fassung ab 1. Januar 2026 (PDF) (abgerufen am 18.10.2026)
  13. KV Baden-Württemberg: Abschlagszahlungen (Termine) (abgerufen am 18.10.2026)
  14. KV Bayerns: KVB INFOS 1/2 2026, Zahlungstermine und Abrechnungsabgabe (PDF) (abgerufen am 18.10.2026)

Stand: Oktober 2026. Verbindlich sind die Notfalldienstordnung, das Statut und der Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KV sowie Ihr Vertrag.

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