Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software „Klarziffer“ zwischen Tim Dunkelberg („Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Ärztinnen und Ärzte in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Bestellt ein Verbraucher unter Verletzung dieser Bestätigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall fristlos kündigen.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragstext und Sprache
(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
(2) Bis zum Vertrag sind es diese Schritte: Der Kunde wählt in Klarziffer unter „Lizenz & Abo“ die Laufzeit (monatlich oder jährlich), bestätigt, dass er als Unternehmer handelt, und stimmt diesen AGB zu. Danach öffnet sich die Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe. Dort gibt er seine Angaben und das Zahlungsmittel ein. Vor dem Absenden sieht er alle Eingaben auf der Stripe-Seite und kann sie dort in den Eingabefeldern prüfen und berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Absenden auf der Stripe-Seite gibt er ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden den Lizenzschlüssel anzeigt oder per E-Mail übermittelt.
(4) Diese AGB sind jederzeit unter klarziffer.de/agb.html abrufbar und können dort gedruckt oder (z. B. als PDF) gespeichert werden. Die Bestellung bestätigt Stripe per E-Mail. Der Anbieter speichert die Bestelldaten (Lizenz, Laufzeit, E-Mail-Adresse), macht den Vertragstext darüber hinaus aber nicht gesondert zugänglich. Bitte speichern Sie die AGB bei der Bestellung.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Klarziffer ist eine Software zur Erstellung und Verwaltung von Privatrechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie läuft lokal im Webbrowser des Kunden bzw. in der Klarziffer-App für Android, die das Programm von klarziffer.de lädt; eine Internetverbindung ist zur Lizenzprüfung erforderlich (beim Freischalten und danach mindestens alle 30 Tage) sowie, um Programmaktualisierungen und (bei Nutzung der Entfernungsberechnung) Straßenverzeichnisse von klarziffer.de herunterzuladen.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Programmbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Voraussetzung ist ein aktueller Webbrowser bzw. ein unterstütztes Android-Gerät; welche Browser und Geräte unterstützt werden, ergibt sich aus der Programmbeschreibung.
(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen (Erfassen, Festschreiben, Drucken, Sichern und Auswerten von Rechnungen) erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Website und Lizenzdienst werden mit der üblichen Sorgfalt betrieben; eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Da die Software bis zu 30 Tage ohne Lizenzprüfung arbeitet, beeinträchtigen kurzzeitige Ausfälle die Nutzung in der Regel nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Abos ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für die eigene ärztliche Tätigkeit zu nutzen, und zwar auf bis zu fünf eigenen Geräten gleichzeitig. Der Lizenzschlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Geräte kann der Kunde in begrenztem Umfang selbst entfernen und ersetzen.
(2) Weitergabe, Vermietung, Veröffentlichung oder der Weiterverkauf der Software oder von Teilen davon sind nicht gestattet. Änderungen der Datei mit den Kurzerklärungen (goae-erklaerungen.js) für den eigenen Gebrauch sind erlaubt.
(3) Gesetzliche Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Für die enthaltenen Kartendaten aus OpenStreetMap gilt die Open Database License (ODbL); Rechte des Kunden daraus bleiben ebenfalls unberührt.
§ 5 Keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung
(1) Die Software ist ein Hilfsmittel. Hinweise zu Steigerungsfaktoren, Begründungspflichten, Ausschlüssen zwischen Gebührenziffern, Tarifen einzelner Versicherungen und Kurzerklärungen dienen der Orientierung, sind vereinfacht und nicht abschließend. Sie ersetzen weder den amtlichen Wortlaut der GOÄ noch eine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Gleiches gilt für Vorschläge der Software (z. B. „Vielleicht vergessen?“, vorgeschlagene Begründungen, automatisch eingetragene Uhrzeiten) und für berechnete Entfernungen: Diese sind Näherungswerte (Luftlinie auf Grundlage von OpenStreetMap-Daten bzw. Postleitzahl-Mittelpunkten) und können von der tatsächlichen Entfernung abweichen. Dasselbe gilt für die Ratgeber-Artikel auf klarziffer.de: Sie sind allgemeine Informationen und keine Beratung im Einzelfall.
(2) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit jeder Rechnung (insbesondere Auswahl der Gebührenziffern, Steigerungsfaktoren, Begründungen, Uhrzeiten, Wegegeld-Stufen und Rechnungsempfänger) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde prüft Rechnungen vor dem Versand.
(3) Der hinterlegte GOÄ-Katalog entspricht dem angegebenen Rechtsstand. Ein Anspruch auf Anpassung an Änderungen der GOÄ oder anderer Vorschriften besteht nicht. Ist die Software infolge einer solchen Änderung für die Rechnungsstellung nicht mehr sinnvoll nutzbar und stellt der Anbieter innerhalb angemessener Frist keine angepasste Fassung bereit, kann der Kunde das Abo außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach der Kündigung wird anteilig erstattet.
§ 6 Datenschutz und Datensicherung
(1) Alle Daten werden ausschließlich auf dem Gerät des Kunden gespeichert und verarbeitet. Der Anbieter erhält keine Patienten- oder Rechnungsdaten und verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden. Zur Lizenzprüfung werden nur Lizenzschlüssel, eine zufällige Gerätenummer und der Gerätename übertragen.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und für Schweigepflicht, Gerätesicherheit und regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich. Er bewahrt Rechnungen nach den gesetzlichen Fristen selbst auf, z. B. als PDF-Datei oder ausgedruckt; Klarziffer ist kein Archivsystem und ersetzt diese Ablage nicht.
(3) Versendet der Kunde Rechnungen per E-Mail, geschieht das über sein eigenes E-Mail-Programm bzw. seinen eigenen E-Mail-Anbieter; der Anbieter ist daran nicht beteiligt. Für die Einwilligung des Empfängers und einen geeigneten Versandweg ist der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt für Rechnungsempfänger, die der Kunde selbst einträgt (z. B. Bestatter oder Angehörige).
(4) Klarziffer verlangt vor dem ersten Patienten ein Passwort; Patientendaten werden nur verschlüsselt gespeichert. Passwort und Wiederherstellungsschlüssel sind dem Anbieter nicht bekannt. Gehen beide verloren, können verschlüsselte Daten auch vom Anbieter nicht wiederhergestellt werden.
§ 7 Abo, Testphase, Vergütung und Kündigung
(1) Die Software wird im Abo überlassen, wahlweise monatlich oder jährlich. Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet. Bezahlt wird im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(2) Die ersten fünf Tage sind kostenlos (Testphase), jedoch nur bei der ersten Bestellung, also einmal je Kunde bzw. Zahlungsmittel. Bei der Bestellung gibt der Kunde ein Zahlungsmittel an. Wird das Abo in der Testphase gekündigt, entstehen keine Kosten; andernfalls beginnt danach die kostenpflichtige Laufzeit und die erste Zahlung wird fällig.
(3) Das Abo verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn es nicht vorher gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, direkt in der App (Menü „Lizenz & Abo“ → „Abo kündigen“) oder über das Kundenportal von Stripe. Die Kündigung wird per E-Mail bestätigt.
(4) Nach Ende des Abos können keine neuen Rechnungen mehr festgeschrieben werden. Alle vorhandenen Daten bleiben auf dem Gerät des Kunden erhalten und können weiterhin angesehen, gedruckt, gesichert, exportiert und storniert werden.
(5) Der Anbieter kann das Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde den Lizenzschlüssel an Dritte weitergibt.
(6) Der Anbieter kann die Preise nur mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum ändern. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; für bereits begonnene oder bezahlte Zeiträume gilt der bisherige Preis. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht: Er kann bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(7) Schlägt eine fällige Zahlung fehl und holt der Kunde sie nach Hinweis von Stripe nicht nach, kann der Anbieter die Lizenz bis zum Zahlungseingang aussetzen. Es gilt dann Absatz 4 entsprechend: Die vorhandenen Daten bleiben vollständig zugänglich.
§ 8 Mängelrechte
(1) Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter kann nach seiner Wahl nachbessern, eine neue Programmversion bereitstellen oder eine zumutbare Umgehungslösung aufzeigen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Für Honorarausfälle oder Rückforderungen infolge fehlerhafter Abrechnung haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die unterlassene Prüfung nach § 5 Abs. 2, ist anzurechnen.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB anbieten, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Er teilt das Angebot mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Die Änderungen gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt (z. B. per E-Mail oder durch Bestätigung in der App). Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Laufzeit weiter. Der Kunde kann jederzeit nach § 7 Abs. 3 kündigen; der Anbieter kann nach § 7 Abs. 5 zum Ende der Laufzeit kündigen. Leistung, Laufzeit und Preis werden auf diesem Weg nicht geändert; für Preise gilt § 7 Abs. 6.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
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