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Hausbesuch nach GOÄ abrechnen

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie beim Hausbesuch berechnen dürfen: die Besuchsziffern, was daneben geht und was nicht, die passenden Zuschläge und das Wegegeld, mit Beispiel.

Inhalt
  1. Welche Besuchsziffern gibt es?
  2. Was neben dem Besuch nicht geht
  3. Was daneben geht
  4. Welche Zuschläge passen zum Besuch?
  5. Wegegeld
  6. Ein Beispiel

Welche Besuchsziffern gibt es?

Nr.Leistung1,02,33,5
50Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung18,65 €42,90 €65,28 €
51Besuch einer weiteren kranken Person im selben Haushalt, direkt im Anschluss an die Nr. 50, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung14,57 €33,52 €51,00 €
48Besuch auf einer Pflegestation (z. B. Alten- oder Pflegeheim), wenn der Arzt dort regelmäßig zu vorher vereinbarten Zeiten tätig ist6,99 €16,09 €24,48 €

Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis [1], Beträge mit dem Punktwert 5,82873 Cent (§ 5 GOÄ [2]). Über dem 2,3-fachen Satz brauchen Sie eine schriftliche Begründung, über dem 3,5-fachen eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ; siehe Steigerungsfaktor und Begründung.

In der Nr. 50 sind Beratung und symptombezogene Untersuchung schon enthalten. Besuchen Sie im selben Haushalt direkt danach eine weitere kranke Person, berechnen Sie für sie die Nr. 51.

Was neben dem Besuch nicht geht

Laut den Bestimmungen bei Nr. 50 und 51 und in Abschnitt B [1]:

Was daneben geht

Welche Zuschläge passen zum Besuch?

ZuschlagWannBetragneben Nr. 51
Edringend angefordert und sofort ausgeführt9,33 €4,66 €
F20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr15,15 €7,58 €
Gzwischen 22 und 6 Uhr26,23 €13,11 €
HSamstag, Sonn- oder Feiertag19,82 €9,91 €
K2Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr6,99 €6,99 €

Mehr dazu: Zuschläge A bis K2.

Wegegeld

Zu jedem Besuch dürfen Sie Wegegeld nach § 8 GOÄ [3] berechnen. Es richtet sich nach dem Radius um die Praxis (oder um Ihre Wohnung, wenn Sie von dort losfahren) und ist zwischen 20 und 8 Uhr höher. Über 25 km gibt es stattdessen eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ. Besuchen Sie mehrere Patienten im selben Haushalt oder im selben Heim, gibt es das Wegegeld insgesamt nur einmal, und es wird aufgeteilt. Einzelheiten: Wegegeld und Reiseentschädigung.

Ein Beispiel

Besuch an einem Werktag um 23:15 Uhr, vollständige Untersuchung der Brustorgane, 4 km entfernt:

Nr.LeistungFaktorBetrag
50Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung2,342,90 €
GZuschlag für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr1,026,23 €
7Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems (Brustorgane)2,321,45 €
Wegegeld über 2 bis 5 km, nachts (§ 8 GOÄ)10,23 €
Rechnungsbetrag100,81 €

Quellen

  1. GOÄ-Gebührenverzeichnis, Abschnitt B (Allgemeine Bestimmungen, Nr. 1–8, B IV Besuche, B V Zuschläge)
  2. § 5 GOÄ: Bemessung der Gebühren
  3. § 8 GOÄ: Wegegeld

Stand: Oktober 2026. Verbindlich ist der amtliche Wortlaut der GOÄ.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Diese Seite erklärt die Regeln der GOÄ vereinfacht. Sie ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung; für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist nur der amtliche Text. Bei Fragen zu Ihrer eigenen Abrechnung helfen die GOÄ-Abteilung Ihrer Landesärztekammer, eine ärztliche Abrechnungsstelle oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht, bei Steuerfragen Ihre Steuerberatung.